Ziele

Das „Integrierte regionale Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2020“:

Das „Integrierte Regionale Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2020“ ist eine Fortschreibung der Breisgau-S-Bahn 2005 und umfasst wie schon das Ursprungskonzept neben dem Ausbau des Schienen-Personen-Nahverkehrs Netzes (SPNV-Netzes) (S-Bahn- und Regionalexpress-Verkehre (RE)), auch die regional bedeutsamen Stadtbahnstrecken, die schrittweise parallel zum SPNV umgesetzt werden sollen, sowie ein Regionalbus-Konzept, mit dem diejenigen Bereiche der Region erschlossen werden sollen, die nicht unmittelbar im Einzugsbereich einer Schienenstrecke liegen. Regionalbus- und Schienennetz sind über Umsteigeanlagen an zahlreichen Stationen eng miteinander verknüpft.

Eine Verkehrserhebung bringt neue Erkenntnisse:

Zur Aktualisierung der Nachfragestruktur im regionalen ÖPNV hat der ZRF gemeinsam mit dem Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) Ende 2008 eine Verkehrserhebung im Verbandsgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Verkehrserhebung waren eine wichtige Grundlage für die im Rahmen der Nutzen-Kosten-Untersuchung des Konzepts Breisgau-S-Bahn 2020 notwendige Verkehrsprognose. Die Verkehrserhebung hat gezeigt, dass die Fahrgastzahlen im Verbandsgebiet in den Jahren 1999 bis 2008 um ca. 50 % zugenommen haben!

Das Liniennetzkonzept wird beschlossen:

Im Juni 2009 wurde vom ZRF das Liniennetzkonzept für den künftigen Schienenverkehr in der Region beschlossen. Dieses Liniennetzkonzept – ergänzt um die regional bedeutsamen Stadtbahnstrecken und die entsprechenden Verknüpfungspunkte Bus-Schiene – wird als Gesamtnetzausbauprogramm der Umsetzung des „Integrierten regionalen Nahverkehrskonzepts Breisgau-S-Bahn 2020“ zugrunde gelegt.

Bereits im Beschluss vom Juni 2009 war von einer Durchbindung von Breisach über Freiburg und Neustadt bis nach Donaueschingen ausgegangen worden. Der Landkreis Schwarzwald-Baar hat ein sehr großes Interesse an der Elektrifizierung von Neustadt bis Donaueschingen und hat zwischenzeitlich der   Verlängerung der Linie bis zum Oberzentrum Villingen zugestimmt. Im Sommer 2011 wurde ein Vertrag über die Planung und Co-Finanzierung der Ausbaumaßnahmen zwischen Neustadt und Donaueschingen gemäß „Ausbaustufe 2018“ zwischen dem ZRF und dem Landkreis Schwarzwald-Baar abgeschlosse

Nutzen-Kosten-Untersuchung:

Als Voraussetzung für eine Bezuschussung der Ausbaumaßnahmen durch Bund und Land musste anhand einer Nutzen-Kosten-Untersuchung, der sogenannten Standardisierten Bewertung, der gesamtwirtschaftliche Nutzen des Projekts Breisgau-S-Bahn 2020 nachgewiesen werden. Mit einem Nutzen-Kosten-Quotienten von 2,12 bescheinigte diese Bewertung dem Projekt, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des S-Bahn-Ausbaus mehr als doppelt so hoch ist wie die Kosten, und dass das Projekt somit – auch im Vergleich mit anderen Vorhaben – in hohem Maße förderwürdig ist.

Als Ergänzung wurde abgeschätzt, wie hoch der Nutzen-Kosten-Quotient allein für die Maßnahmen ist, die – aufgrund der nicht vorhandenen Abhängigkeit vom viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn – bis Ende 2018 realisiert werden können. Für diese Ausbaustufe 2018 ergab sich ebenfalls ein sehr günstiger Nutzen-Kosten-Quotient von 1,8 bis 1,9 und somit ebenfalls der Nachweis der Förderwürdigkeit.

Startschuss zur Umsetzung der Breisgau-S-Bahn 2020 in zwei Stufen:

Am 18.05.2011 stimmte die Verbandsversammlung des ZRF dem Gesamtprogramm zum Ausbau des regionalen S-Bahn-Systems sowie der ersten „Ausbaustufe 2018“ zu. Beide Stufen beinhalten als Bausteine eines integrierten Gesamtkonzepts auch den Ausbau von regional bedeutsamen Stadtbahnlinien in Freiburg und der regionalen Buslinien

Ausbaustufe 2018:

Im Zuge der „Ausbaustufe 2018“ sind – nach entsprechendem Planungsvorlauf – Maßnahmen an allen Strecken des regionalen Schienennetzes vorgesehen. Die sichtbarsten Zeichen für die Fahrgäste werden dabei sicherlich der barrierefreie Ausbau der Stationen und die Elektrifizierung der Strecken sein. An einigen Stellen müssen zudem zweigleisige Abschnitte erstellt werden, in denen sich die zukünftig häufiger fahrenden S-Bahn-Züge begegnen können. Ein weiteres wichtiges Element ist die Anpassung der Signaltechnik.

In Betrieb gehen werden alle Maßnahmen der ersten Ausbaustufe im Dezember 2018. Abgestimmt ist das Ausbauprogramm auf das in Zukunft deutlich verbesserte Angebot auf den S-Bahn-Strecken in der Region: Das Land als zuständiger Aufgabenträger wird sämtliche Schienenverkehre in der Region ausschreiben mit dem Ziel einer Inbetriebnahme im Dezember 2018.

Neben dem Ausbau der S-Bahn sind Bestandteil der „Ausbaustufe 2018“ auch der Bau der Stadtbahnverlängerung Zähringen sowie die Erstellung zahlreicher Umsteigeanlagen zwischen dem Regionalbus und der Schiene, um eine bessere Verknüpfung der verschiedenen Angebote nach dem Grundsatz „Zug und Bus aus einem Guss“ realisieren zu können.

Zweite Ausbaustufe:

Die zweite Ausbaustufe umfasst insbesondere solche S-Bahn-Maßnahmen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen abhängig sind vom viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn und daher nicht bis zum Jahr 2018 fertig gestellt werden können, sowie weitere regional bedeutsame Stadtbahnprojekte, wie die Verlängerung der Stadtbahn Littenweiler bis zum „Kappler Knoten“ mit einem direkten Umstieg auf die Höllentalbahn und die Stadtbahn durch Gundelfingen.

Die Breisgau-S-Bahn 2020 nimmt Fahrt auf:

Am 18.05.2012 hat der ZRF mit der Deutschen Bahn AG eine Planungs- und Finanzierungsvereinbarung zum Ausbau der Elztalbahn und der Höllentalbahn östlich von Neustadt abgeschlossen. Zeitgleich haben ZRF und SWEG eine Rahmenvereinbarung über Planung, Bau und Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen auf der Münstertalbahn und auf der Kaiserstuhlbahn unterzeichnet. Nachdem bereits zuvor Planungsvereinbarungen für die Strecke Müllheim–Neuenburg, die Münstertalbahn und die „Ost-West-Achse“ Breisach-Freiburg-Titisee-Seebrugg abgeschlossen worden waren, stehen die Signale für die Planung sämtlicher S-Bahn-Strecken jetzt auf grün. Im Sommer 2011 wurde eine Vereinbarung mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis über Planung und anteilige Finanzierung für den Streckenabschnitt der Höllentalbahn zwischen Neustadt und Donaueschingen abgeschlossen. Ebenfalls im Sommer 2011 wurde mit dem Land eine Vereinbarung über Umfang und Finanzierung des Angebots im SPNV im Gebiet des ZRF ab Dezember 2018 abgeschlossen.

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