Nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg müssen die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihren Gebieten einen Nahverkehrsplan (NVP) aufstellen und alle 5 Jahre bzw. bei Bedarf fortschreiben. Als Rahmenplan zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV enthält der Nahverkehrsplan insbesondere Aussagen, wie sich das Nahverkehrsangebot innerhalb der Laufzeit des Plans entwickeln soll.

Die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg im Breisgau haben den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) mit der Aufstellung eines gemeinsamen Nahverkehrsplans für das gesamte Verbandsgebiet beauftragt.

Dabei setzt der Nahverkehrsplan die Vorgaben der Machbarkeitsstudie zum „Integrierten regionalen Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2005“ mit dessen Weiterentwicklung zur „Breisgau-S-Bahn 2020“ als Nahverkehrsentwicklungsplan für die Region Schritt für Schritt um.

1998 hat der ZRF auf dieser Grundlage den ersten Nahverkehrsplan für die Jahre 1999 bis 2003 aufgestellt und diesen 2003 für die Laufzeit 2004 bis 2008 fortgeschrieben. Dabei waren die Gemeinden in der Region, die Verkehrsunternehmen, der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF), das Regierungspräsidium Freiburg, der Regionalverband Südlicher Oberrhein und zahlreichen Interessenverbände intensiv in die Arbeit eingebunden.

Mit Blick auf die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Konzeptes „Breisgau-S-Bahn 2020“ hatte die Verbandsversammlung des ZRF beschlossen, die Laufzeit des Nahverkehrsplans 2004 – 2008 bis Ende 2013 zu verlängern. 2012 gab die Verbandsversammlung die Fortschreibung des Nahverkehrsplans in einem bedarfsgerechtem Umfang für die Jahre 2014 bis 2017 in Auftrag, der Ende 2013 verabschiedet wurde.

In der Sitzung am 19.12.2018 hat die Verbandsversammlung des ZRF beschlossen, den Nahverkehrsplan umfassend fortzuschreiben. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt die Fassung für die Jahre 2014 – 2017 in Kraft.

Der derzeit noch gültige Nahverkehrsplan 2014 – 2017 steht hier zum Download bereit.

Ende Oktober startete die umfassende Anhörung zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2021 bis 2026 des ZRF, der hier zur Verfügung steht. Im Verfahren beteiligt werden gemäß ÖPNV-Gesetz unter anderem die Gemeinden in der Region, das Land Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium und der Regionalverband Südlicher Oberrhein, die Behindertenbeauftragten bei den Verbandsmitgliedern, die Verkehrsunternehmen, die benachbarten Landkreise und Regionen, die regionalen Fahrgastbeiräte und zahlreiche Interessensverbände. Eine Beteiligung von Einzelpersonen ist nicht vorgesehen. Die Rückmeldefrist endet am 31. März 2021. Eine Beschlussfassung zur Verabschiedung des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans in den Gremien des ZRF ist für Ende 2021 vorgesehen.

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