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Die Aufgaben des ZRF sind in der sogenannten Verbandssatzung festgelegt. Danach ist der ZRF ganz allgemein für die Entwicklung der maßgeblichen verkehrspolitischen Leitlinien auf Grundlage des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg) und für Ausbau, Förderung, Unterstützung und Koordination des regionalen ÖPNV zuständig. Daraus leiten sich im Detail die folgenden Aufgaben ab:

Fortschreibung des Nahverkehrsplans sowie des Nahverkehrsentwicklungsplans nach dem  ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg für das Verbandsgebiet, also für die beiden Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen und für die Stadt Freiburg.

Schrittweise Umsetzung der Planungen aus dem Nahverkehrsplan bzw. dem Nahverkehrsentwicklungsplan einschließlich der Finanzierung. Hierzu gehört auch die Koordination der Verkehre im regionalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Bei dieser Aufgabe arbeitet der ZRF eng mit den Verkehrsunternehmen im Verbandsgebiet zusammen.

Koordination der Interessen der Verbandsmitglieder als Aufgabenträger gemäß ÖPNV-Gesetz.

Vertretung der Belange des ZRF und seiner Verbandsmitglieder im regionalen ÖPNV gegenüber Dritten, zum Beispiel gegenüber dem Land Baden-Württemberg, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, der Regio-Verkehrsverbund GmbH Freiburg (RVF) und gegenüber den Verkehrsunternehmen.

Gewährung eines jährlichen Zuschusses für die Verbundtarife im Verbandsgebiet.

Darüber hinaus soll der ZRF die Voraussetzungen schaffen, um zukünftig gegebenenfalls noch die nachstehenden Aufgaben übernehmen zu können:

Übernahme der Aufgabenträgerschaft für den regionalen SPNV, soweit das Land Baden-Württemberg  von seiner Regelungskompetenz nach ÖPNVG Baden-Württemberg Gebrauch macht

Aufgabenträgerschaft für die vom Zweckverband einstimmig als regional bedeutsam bestimmten Linienverkehre

Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung im Verbandsgebiet.
Der ZRF hat die REGIO-VERBUND GmbH als kommunale Eigengesellschaft damit beauftragt, die oben genannten Aufgaben zu erledigen.

Genaueres zu den Aufgaben des ZRF findet sich in der Verbandssatzung, die hier abgerufen werden kann.

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