• Home
  • ÖPNV in der Region

In vielen Themenbereichen, so auch beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), können Kommunen gemäß Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (GKZ) in einem Zweckverband zusammenarbeiten. Dies hat besonders bei Infrastrukturmaßnahmen den Vorteil, dass Abstimmungsprozesse vereinfacht und gemeinsame Konzepte für mehrerer Gemeinden oder Landkreise entwickelt werden können. Bedingung hierfür sind Beschlüsse der Verbandsversammlung, die sich aus Mitgliedern der Kreistage und Gemeinderäte zusammensetzt.

In der Region gründeten die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg im Breisgau im Jahre 1994 den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF), um das Nahverkehrsangebot im Verbandsgebiet gemeinsam auszubauen und langfristig zu sichern.

Die Zuständigkeiten im ÖPNV sind im ÖPNV-Gesetz für das Land Baden-Württemberg geregelt. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land Baden-Württemberg der sogenannte Aufgabenträger. Im „Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg“ hat das Land für jede Eisenbahnstrecke festgelegt, in welchem Zeitraum und mit welchem Takt diese bedient werden soll. Auf dieser Grundlage führt das Land Ausschreibungsverfahren durch und finanziert die bestellten Leistungen. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Busverkehre liegt bei den Landkreisen inne. Für Stadtverkehre wie Stadtbusse und Stadtbahnen sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

Neben der Bestellung und der Finanzierung der Schienenverkehre unterstützt das Land Baden-Württemberg den ZRF durch die Förderung des „Integrierten regionalen Nahverkehrskonzeptes Breisgau-S-Bahn 2020“ und die Bezuschussung verschiedener anderer Projekte.

Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) übernimmt die Planung und Koordinierung des SPNV sowie das Marketing im Auftrag des Landes.

Der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) ist ein Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen, die Schienenverkehrs-, Stadtbahn-, Stadtbus und Regionalbuslinien in der Region betreiben. Der Verkehrsverbund ist zuständig für die Tarife im Verbandsgebiet und das operative Geschäft. Mit dem ZRF besteht ein Grundlagen- und Zuschussvertrag, der die Zusammenarbeit regelt.

X