Die Verbandsversammlung (VV) legt die Grundsätze für die Tätigkeiten des ZRF fest. Sie entscheidet über die durch Gesetz und die Verbandsatzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse. Die Verbandsversammlung bildet einen beschließenden Ausschuss (bA). Dieser entscheidet über die in der Verbandssatzung genannten Gegenstände.
Der/die Verbandsvorsitzende ist Leiter/in des ZRF. Sie/er ist Vorsitzende/r der Verbandsversammlung und des beschließenden Ausschusses. Er/sie erledigt die ihm/ ihr durch Gesetz, die Verbandssatzung und die Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben sowie die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit. Er/sie vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung und vertritt den ZRF nach außen.
Hier finden Sie die aktuelle personelle Besetzung der Verbandsgremien des ZRF:
Nähere Informationen zum beschließenden Ausschuss und der Verbandsversammlung finden Sie unter §§ 5 bis 8 der Verbandssatzung.