Nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg müssen die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihren Gebieten einen Nahverkehrsplan (NVP) aufstellen und alle 5 Jahre bzw. bei Bedarf fortschreiben. Als Rahmenplan zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV enthält der Nahverkehrsplan insbesondere Aussagen, wie sich das Nahverkehrsangebot innerhalb der Laufzeit des Plans entwickeln soll.

Die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg im Breisgau haben den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) mit der Aufstellung eines gemeinsamen Nahverkehrsplans für das gesamte Verbandsgebiet beauftragt.

Dabei setzt der Nahverkehrsplan die Vorgaben der Machbarkeitsstudie zur „Breisgau-S-Bahn 2020“ als Nahverkehrsentwicklungsplan für die Region Schritt für Schritt um.

Ziel ist, den öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen eines integrierten Gesamtsystems als eine vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu entwickeln. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes gesichert und verbessert sowie den Belangen des Klima- und Umweltschutzes und der Sicherheit und Zugänglichkeit des Verkehrs Rechnung getragen wird.

Der jeweils gültige Nahverkehrsplan des ZRFs steht hier zum Download bereit.